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Schweigepflicht

Als Erziehungs- und Familienberatungsstelle beruht unsere Arbeit auf den gesetzlichen Grundlagen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes bzw.  dem SGB VIII.

Kinder, Jugendliche und Eltern haben ein „Recht auf Beratung“.

Voraussetzung einer guten Beratung ist, dass die Menschen, die zu uns kommen, das Gefühl haben können, sich in einem geschützten Raum zu befinden. Alle Mitarbeiter/innen bei uns unterliegen der Schweigepflicht. Das bedeutet, dass Informationen, die wir im Rahmen der Beratungsgespräche erhalten, von uns zwar dokumentiert, aber nicht nach außen getragen werden. Die Notizen werden sorgfältig verschlossen aufbewahrt. Statistische Daten werden auch nur verschlüsselt und nur in anonymisierter Form an das Statistische Landesamt weitergegeben.

Um als Berater*in stets einen objektiven Blick bewahren zu können, finden innerhalb unseres Teams Fallbesprechungen und Supervisionen statt, in denen die Eindrücke aus den Beratungen ausgetauscht werden.

Sollte es im Sinne einer gewinnbringenden Zusammenarbeit schließlich doch nötig sein, dass weitere beteiligte Personen oder Institutionen (wie z. B. die der Kindergarten, die Schule oder das Jugendamt) in den aktuellen Beratungsprozess einbezogen werden, ist zuvor immer erst eine Schweigepflichtentbindung, mit der Du/Sie einem Informationsaustausch schriftlich zustimmst/-en, nötig.

Bei einer gerichtlich angeordneten Beratung ist der Informationsfluss von unserer Seite in Richtung des Jugendamts möglich, aber auch nur mit Ihrer schriftlichen Zustimmung. Die schriftlich an das Jugendamt gegebenen Informationen gehen in Kopie auch immer direkt an Sie als Eltern.

Du bist/Sie sind also stets ein aktiver Teil der gemeinsamen Arbeit und wirst/werden stets möglichst transparent in all unser Vorgehen einbezogen.

Eine Schweigepflichtentbindung kann auch jederzeit widerrufen werden. 

 

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