Diagnostik nach § 35a SGB VIII
Seit September 2012 finden Sie unsere Diagnostikstellen an den Standorten Bad Belzig und Werder/Havel. Im Mai 2015 konnten wir unser Angebot um den Standort Teltow erweitern.
Das Angebot der Diagnostikstellen in Bad Belzig, Teltow und Werder richtet sich an Eltern von Kindern und Jugendlichen, die eine psychische Störung entwickelt haben bzw. von einer Entwicklung einer psychischen Störung bedroht sind und bei denen sich ein Unterstützungsbedarf nach § 35a SGB VIII (seelische Behinderung) ergibt.
Im Rahmen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII) können folgende konkrete Hilfemaßnahmen nach § 35a beantragt werden:
- Schulhilfe
- Einzelfallhilfe
- (teil-)stationäre Unterbringung
In Potsdam-Mittelmark ist der §35a SGB VIII dem Aufgabenbereich des „Fachdienstes Kinder, Jugend, Familie“ (Jugendamt) zugeordnet. Dort kann ein Antrag bzgl. oben genannter Hilfen gestellt werden. Der/Die Sozialarbeiter*in kann im Rahmen des Antragverfahrens eine kinder- und jugendlichenpsychotherapeutische/ -psychiatrische Stellungnahme anfordern.
Diese schriftliche Anforderung ist somit die Voraussetzung dafür, dass Sie unser Angebot nutzen können.
Eine Diagnostik kann bzgl. aller psychischen Störungen im Kindes- und Jugendalter erfolgen, z. B.:
- Sozialverhaltensstörungen
- Aufmerksamkeits- und Aktivitätsstörungen (ADHS/ADS)
- Depressive Störungen
- Angst- und Zwangsstörungen
- Tiefgreifende Entwicklungsstörungen (Autismus-Spektrum-Störungen)
- Lese-Rechtschreib-Störung/Rechenstörung
- etc.
Wir bieten in erster Linie Diagnostik für Kinder und Jugendliche ab Schuleintritt an.
Unser Anliegen ist es, durch eine umfassende und bedarfsorientierte Diagnostik gemeinsam mit den Kindern, Jugendlichen und ihren Familien individuelle und alltagsorientierte Hilfen zu finden.
In der Regel gestaltet sich der Ablauf folgendermaßen:
- Die sorgeberechtigten Bezugspersonen stellen einen Antrag auf Hilfe nach §35a SGB VIII bei dem/r zuständigen Sozialarbeiter*in des „Fachdienstes Kinder, Jugend, Familie“ (Jugendamt) des Landkreises Potsdam-Mittelmark.
- Ist nach der Einschätzung des Fachdienstes eine Berechtigung auf diese Leistungen gegeben, erhalten die Sorgeberechtigten den schriftlichen Auftrag eine „psychotherapeutische bzw. fachärztliche Stellungnahme“ einzuholen. Dabei besteht eine freie „Arztwahl“, d. h. bereits behandelnde PsychiaterInnen/ PsychotherapeutInnen können ebenso angefragt werden wie unsere Diagnostikstellen.
- Zugangsvoraussetzung zu unserem Angebot ist diese schriftliche Aufforderung des Fachdienstes. Haben Sie diese erhalten, können Sie sich telefonisch für ein Erstgespräch bei uns anmelden.
Wir sind sehr darum bemüht, Ihnen zeitnahe Termine anzubieten. Da die Kinder/Jugendlichen häufig schon einen „Diagnostik-Marathon“ hinter sich haben, ist es uns ebenfalls ein großes Anliegen, den Prozess so kurz wie möglich und dabei so gründlich wie nötig zu halten.
In der Regel sind jedoch mindestens vier Termine notwendig (Erstgespräch, diagnostische Sitzung mit dem Kind/Jugendlichen, ein Gespräch mit den Bezugspersonen, Auswertungsgespräch). Die Dauer des diagnostischen Prozesses beträgt zwischen vier bis acht Wochen. Dies ist abhängig von den zeitlichen Kapazitäten und vom Umfang der notwendigen Diagnostik.
Die Stellungnahme mit Befunden, Diagnose(n) und den daraus resultierenden Empfehlungen wird in einem Auswertungsgespräch mit Ihnen gemeinsam ausführlich besprochen. Die zuständige Fallmanagerin des „Fachdienst Soziales und Wohnen“ erhält das Original der Stellungnahme (Auftraggeber). Sie erhalten i. d. R. eine Kopie im Auswertungsgespräch.